Zwischenzeitlich erhielt die Polizei K.________ Meldungen über zwei weitere Einbrüche. In E.________ wurde an der G.________ der Staubsaugerautomat der H.________ aufgebrochen und an der I.________ in die J.________ eingebrochen. In beiden Fällen wurde Deliktsgut entwendet. Bei der J.________ konnte eine Schuhspur gesichert werden, die auf die Schuhsohlen von A.________ hindeutet. Zudem gestand F.________ in seiner Einvernahme den Einbruchsversuch in der C.________ und den Aufbruch des Staubsaugerautomaten begangen zu haben. Bei diesen Delikten sei auch A.________ beteiligt gewesen sein.