Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 23. Mai 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, dass die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 9. Mai 2025 aufzuheben und die amtliche Verteidigung für das Beschwerdeverfahren zu bestätigen sei.