Am 9. Mai 2025 verfügte sie, vom Beschwerdeführer sei ein DNA-Profil zu erstellen (administrative Nacherfassung) und der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei (KTD) werde angewiesen, diese erkennungsdienstliche Nacherfassung durchzuführen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 23. Mai 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).