3. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 13. Mai 2025 (KZM 25 1023) wird aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 6. August 2025 (Ziffer 2) verlängerte. Die Untersuchungshaft wird bis und mit 18. Juli 2025 verlängert. 4. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen. 5. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden hälftig, ausmachend CHF 750.00, dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Die verbleibende Hälfte in der Höhe von CHF 750.00 trägt der Kanton Bern.