10 ebenfalls teilweise vom Kanton getragen werden und ihm eine teilweise Entschädigung im vorinstanzlichen Verfahren ausgerichtet wird. Der fehlende Hafttitel kann nur einmal mit den entsprechenden Folgen festgestellt werden. 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. 2. Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 2. Mai 2025 bis am 12. Mai 2025 ohne formell gültigen Hafttitel inhaftiert war.