8 heitsstrafe von maximal 12 Monaten droht. So werden von der Staatsanwaltschaft abgegebene Erklärungen u.a. bezüglich der Sanktion mit der Nichtgenehmigung der Anklage im abgekürzten Verfahren durch das Gericht hinfällig. Die Staatsanwaltschaft ist somit nicht an ihren Vorschlag gebunden und es verstösst nicht gegen Treu und Glauben, wenn sie eine höhere Strafe verlangt als die, die im abgekürzten Verfahren in Betracht gezogen wurde (GEISER/JAGGI, in: Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, 2023, 3. Aufl. N. 30 zu Art.