Aus der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 17. Februar 2025 des FPD geht hervor, es bleibe insgesamt bei der Einschätzung, dass von einem mässigen bis hohen Risiko für erneute Delikte im Sinne der vorgeworfenen Indexdelikte auszugehen sei (S. 5), sofern keine räumliche Trennung des Beschwerdeführers vom Opfer gewährleistet werden könne. Das mässige Risiko kann sich dabei einzig auf die Gefahr sexueller Handlungen mit anderen Minderjährigen beziehen, welche bereits im Gutachten vom 28. November 2024 als deutlich geringer eingeschätzt wurde (S. 49).