Ausführungen im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 25 2 vom 17. Januar 2025 E. 5.3 sowie im Urteil des Bundesgerichts 7B_137/2026 vom 6. März 2025 E. 4.2 f. verwiesen werden, zumal die hohe Rückfallwahrscheinlichkeit vom Beschwerdeführer nicht bestritten wird. Aus der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 17. Februar 2025 des FPD geht hervor, es bleibe insgesamt bei der Einschätzung, dass von einem mässigen bis hohen Risiko für erneute Delikte im Sinne der vorgeworfenen Indexdelikte auszugehen sei (S. 5), sofern keine räumliche Trennung des Beschwerdeführers vom Opfer gewährleistet werden könne.