So wurde seine Eingabe vom 5. Mai 2025 (Rüge der widerrechtlichen Haft) sinngemäss als Haftentlassungsgesuch entgegengenommen und er hatte die zeitnahe Möglichkeit, die Frage der Widerrechtlichkeit der Haft im Rahmen des Verfahrens um Anordnung von Sicherheitshaft geltend zu machen. 3.4 Der Umstand, dass das Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft wieder anordnen durfte, ändert jedoch nichts daran, dass zeitweise ein gültiger Hafttitel gefehlt hat. So stellte die Staatsanwaltschaft erst am 6. Mai 2025 und damit vier Tage nach erfolgter Rückweisung einen Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft.