Abgesehen davon, dass eine solche Ausgangslage nicht vorliegt, könnte eine beschuldigte Person ohnehin nicht auf diese Weise automatisch eine Haftentlassung erwirken. Vielmehr hätte es die Staatsanwaltschaft in einer solchen Konstellation in der Hand, umgehend ein erneutes Haftverfahren einzuleiten. 3.3 Wie erwähnt, ist die Grundlage für die fortdauernde Sicherheitshaft aufgrund einer Rückweisung durch das Regionalgericht entfallen. Diese Konstellation ist im Gesetz nicht geregelt und es ist unklar, welche Verfahrensbestimmungen (analog) Anwendung finden.