2 dig per 2. Mai 2025 geendet habe und er sich ohne Rechtsgrundlage in Haft befinde. Diese Eingabe wurde von der Staatsanwaltschaft sinngemäss als Haftentlassungsgesuch behandelt. Am 6. Mai 2025 beantragte sie die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs sowie die Anordnung von Sicherheitshaft für die Dauer von drei Monaten.