Mit Entscheid vom 17. März 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um einen Monat, d.h. bis zum 16. April 2025 (KZM 25 567). Die Staatsanwaltschaft beantragte am 24. März 2025 die Anordnung der Sicherheitshaft aufgrund der zwischenzeitlichen Anklageerhebung im abgekürzten Verfahren an das Regionalgericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Regionalgericht). Das Zwangsmassnahmengericht ordnete daraufhin am 26. März 2025 die Sicherheitshaft bis zum Zeitpunkt des Urteils, längstens jedoch bis zum 24. Juni 2025 an (KZM 25 665).