Die vom Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführer) dagegen eingereichte Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss vom 17. Januar 2025 ab (BK 25 2). Die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 6. März 2025 ebenfalls ab (Urteil des Bundesgerichts 7B_137/2025). Mit Entscheid vom 17. März 2025 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um einen Monat, d.h. bis zum 16. April 2025 (KZM 25 567).