Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 13. Mai 2025 (KZM 25 1023) Regeste Hafttitel nach Rückzug bzw. Rückweisung der Anklage im abgekürzten Verfahren Wenn das Verfahren durch Rückzug bzw. Rückweisung der Anklage fortgesetzt wird, hat dies nicht zur Folge, dass zu einem früheren Zeitpunkt angeordnete Untersuchungshaft wieder auflebt, mithin das Verfahren hinsichtlich strafprozessualer Haft in einen früheren Verfahrensstand zurückversetzt wird. Durch den Rückzug bzw. die Rückweisung der Anklage wird auch die Sicherheitshaft beendet.