7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Gesuch um Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Verteidiger im Beschwerdeverfahren wird gutgeheissen. 2. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Mai 2025 (BM 23 33045) wird aufgehoben. Die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Erfassung (inkl. WSA) erhobenen Daten sind zu vernichten. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton.