Die Erstellung eines DNA-Profils erweist sich somit als unverhältnismässig. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 1. Mai 2025 ist insofern aufzuheben. 7. 7.1 Zu prüfen bleibt die Rechtmässigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung ohne Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs. Bei der erkennungsdienstlichen Erfassung im Sinne von Art. 260 StPO werden die Körpermerkmale einer Person festgestellt und Abdrücke von Körperteilen genommen. Zweck der Zwangsmassnahme, die auch für Übertretungen angeordnet wer-