Er sei mehrfach straffällig geworden, wobei unterschiedliche Opfer betroffen gewesen seien. Es bestehe demnach die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass er in andere vergangene gleichartige Strafen verwickelt sein könnte, zu deren Aufklärung die Erstellung des DNA-Profils beitragen könne. Demgemäss sei auch die erkennungsdienstliche Erfassung erforderlich und angemessen. Damit könnten Fingerabdrücke verglichen, Fotovorweisungen erstellt und anderweitige Ermittlungsmassnahmen zielorientiert durchgeführt werden.