_ fühle sich verfolgt (Z. 8). Anlässlich der beim Beschwerdeführer stattgefundenen Hausdurchsuchung vom 25. März 2025 konnten diverse Waffen und gefährliche Gegenstände sichergestellt werden (u.a. Steinschleudern, Flinte, Druckluftgewehr, Soft-Air-Pistolen, Schreckschusspistole, Machete). Die Staatsanwaltschaft hält in der angefochtenen Verfügung fest, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdeführer noch weitere zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannte Delikte begangen habe. Er sei mehrfach straffällig geworden, wobei unterschiedliche Opfer betroffen gewesen seien.