Nachdem seine damalige Lebenspartnerin ihn in das Handgelenk gebissen habe, um sich zu befreien, habe der Beschwerdeführer sie zu Boden geworfen, wobei sie ihren Kopf am Treppengeländer angeschlagen habe. Durch diesen Vorfall soll seine damalige Lebenspartnerin Kratzer am Arm, eine blutende Verletzung an der Lippe und eine grosse Gewebeschwellung (Beule) am Kopf erlitten haben. Weiter habe der Beschwerdeführer sie regelmässig mit Worten wie «Rabenmutter», «Schlampe» und «Lesbe» beschimpft. Er habe zu ihr gesagt, sie könne nichts und sei nichts. Zudem habe der Beschwerdeführer sie als Sexpraktik gewürgt.