Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, seine damalige Lebenspartnerin im Rahmen einer Auseinandersetzung gepackt, ihr den Arm auf den Rücken gedreht, den Unterarm um ihren Hals gelegt, sie nach hinten gezogen und mit dem Unterarm gewürgt zu haben, wodurch sie nur noch schlecht Luft gekriegt habe. Nachdem seine damalige Lebenspartnerin ihn in das Handgelenk gebissen habe, um sich zu befreien, habe der Beschwerdeführer sie zu Boden geworfen, wobei sie ihren Kopf am Treppengeländer angeschlagen habe.