[ehemalige Lebenspartnerin des Beschwerdeführers]) sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (Mitführen eines CN-Sprays ohne Waffenerwerbsschein und ohne Waffentragbewilligung). Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, seine damalige Lebenspartnerin im Rahmen einer Auseinandersetzung gepackt, ihr den Arm auf den Rücken gedreht, den Unterarm um ihren Hals gelegt, sie nach hinten gezogen und mit dem Unterarm gewürgt zu haben, wodurch sie nur noch schlecht Luft gekriegt habe.