_, reichte am 22. Mai 2025 Beschwerde ein. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben, von einer Erstellung des DNA-Profils sowie einer erkennungsdienstlichen Erfassung sei abzusehen und die Datei über die aufgenommenen elektronischen Fingerabdrücke sei zu vernichten; Rechtsanwalt B.________ sie ihm für das vorliegende Beschwerdeverfahren als amtlicher Rechtsbeistand beizuordnen. Mit Verfügung vom 23. Mai 2025 erteilte der Präsident i.V. der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) der Beschwerde von Amtes wegen die aufschiebende Wirkung.