Zwei der Täter seien daraufhin mit dem Opfer in seinen Personenwagen gestiegen und zu einem Bancomaten gefahren, wo zunächst das Opfer (CHF 500.00) und anschliessend die Täterschaft (CHF 1'800.00) ab dem Konto des Geschädigten abgehoben hätten. Nach den bisherigen Erkenntnissen, insbesondere nach Sichtung der Videoaufnahmen beim Bancomaten würden der hier Beschuldigte sowie F.________ dringend der Tat verdächtigt. F.________ habe anlässlich der Hafteröffnung den genannten Sachverhalt zumindest in seinen Grundzügen eingestanden.