Der Geschädigte sei mit Faustschlägen traktiert und ihm sei Geld aus seinem Portemonnaie entwendet worden. Durch die Täterschaft seien vor Ort Videos vom Geschädigten gemacht worden, mit welchen der Geschädigte anschliessend erpresst worden sei, weiteres Bargeld auszuhändigen. Zwei der Täter seien daraufhin mit dem Opfer in seinen Personenwagen gestiegen und zu einem Bancomaten gefahren, wo zunächst das Opfer (CHF 500.00) und anschliessend die Täterschaft (CHF 1'800.00) ab dem Konto des Geschädigten abgehoben hätten.