___, am 19. Mai 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts vom 6. Mai 2025 und die umgehende Entlassung aus der Untersuchungshaft, eventualiter sei er im Sinne einer Ersatzmassnahme zu verpflichten, sich jeden Tag bei der Polizeiwache in D.________ zu melden; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 21. Mai 2025 auf eine Stellungnahme.