Der vorgeworfene Deliktszeitraum bemisst sich auf knapp über ein Jahr. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen für rechtswidrigen Aufenthalt über zwölf Monaten eine Strafe ab 90 Strafeinheiten vor. Ein Tagessatz beträgt mindestens CHF 10.00 (Art. 34 Abs. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0]). Die Verfahrenskosten für eine Untersuchung durch die regionale Staatsanwaltschaft betragen zwischen CHF 200.00 und CHF 15'000.00 (Art. 15 Verfahrenskostendekret [VKD; BSG 161.12]).