3 nicht auf weitere finanzielle Mittel für Nahrungs- und Feuerungsmittel angewiesen ist. Anderes ergibt sich nicht aus den Akten und wird auch nicht vorgebracht. Da fortlaufend zu prüfen ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Beschlagnahme vorliegen, kann im Falle einer Haftentlassung bei der Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme gestellt werden.