1. Mit Verfügung vom 5. Mai 2025 beschlagnahmte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Bargeld in der Höhe von CHF 900.00, welches am 22. April 2024 aus dem Besitz von A.________ sichergestellt worden war. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 19. Mai 2025 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Herausgabe des beschlagnahmten Bargelds, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.