Nur anderthalb Minuten später wurde der Beschuldigte wiederum geblitzt. Dieses Mal mit 105 km/h; die signalisierte Geschwindigkeit betrug wiederum 50 km/h (massgebende Netto- Geschwindigkeitsüberschreitung 49 km/h). Der Vorfall ereignete sich an der G.________(Strasse) in F.________(Ort), um 20.48 Uhr, wiederum mitten im dichtbesiedelten Wohn- und Sportquartier. Auf den Radarfotos ist erkennbar, dass sich ein Fussgängerstreifen in unmittelbarer Nähe befindet sowie weitere Verkehrsteilnehmer. Beide Vorfälle trugen sich bei nächtlichen Sichtverhältnissen und winterlichen Witterungsbedingungen zu.