4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft begründet die Beschlagnahmeverfügung wie folgt: Das Fahrzeug Alfa Romeo D.________ wurde zur mehrfachen Begehung qualifiziert grober Verkehrsregelverletzungen verwendet. Der Beschuldigte ist geständig. Er ist weiter einschlägig vorbestraft (Urteil der Staatsanwaltschaft Zürich E-10/2018/11827 vom 15.06.2018, Fahren mit qualifizierter Atemal- kohol- oder Blutalkoholkonzentration und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes).