Dagegen erhob dieser, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 15. Mai 2025 Beschwerde und reichte diverse Beilagen ein. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, die Beschlagnahmeverfügung sei aufzuheben und der Alfa Romeo sei an ihn herauszugeben. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 21. Mai 2025 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gleichzeitig stellte die Verfahrensleitung fest, dass die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ auch für das Beschwerdeverfahren gilt.