1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG: SR 741.01). Mit Verfügung vom 29. April 2025 wurde das Fahrzeug Alfa Romeo, Fahrgestell-Nr. C.________, D.________, des Beschwerdeführers beschlagnahmt. Dagegen erhob dieser, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 15. Mai 2025 Beschwerde und reichte diverse Beilagen ein.