5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt C.________ als unentgeltlichem Rechtsbeistand wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.