Im Urteil 1B_502/2019 vom 23. Dezember 2019 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde in einem Fall gut, in welchem der Beschwerdeführer veraltete Belege eingereicht hatte und hätte aufgefordert werden müssen, aktuellere einzureichen. Auch im Urteil 1B_389/2015 vom 7. Januar 2016 hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut. Die Beschwerdeführerin hatte ihre finanzielle Situation hinreichend belegt, nicht jedoch diejenige ihres in Untersuchungshaft befindlichen Ehegatten. Gemeinsam ist diesen Urteilen, dass die Beschwerdeführer jeweils einen zumindest teilweise tauglichen Versuch unternahmen, ihre finanzielle Situation zu belegen.