denheit des Gerichts nachzuweisen (Urteil des Bundesgerichts 7B_1424/2024 vom 18. Juli 2025 E. 5.2.2 mit Hinweisen). 3.2 Der Beschwerdeführer beantragte die unentgeltliche Rechtspflege sowie die unentgeltliche Verbeiständung durch Rechtsanwalt C.________ bei der Staatsanwaltschaft in der Eingabe vom 26. März 2025. Das Gesuch wurde wie folgt begründet: Der Vater des Opfers [Name und Geburtsdatum] lebt in G.________ (Land). Er lebt dort von einer Pension von 300 Euro pro Monat, welche er jeweils in bar beim Postamt abheben kann. Er lebt im Haus seines Bruders (Onkel des Verstorbenen), [Adresse].