, am 5. Mai 2025 Beschwerde. Mit Verfügungen vom 14. Mai 2025 eröffnete die Verfahrensleitung vier Beschwerdeverfahren. In der vorliegend relevanten Verfügung betreffend unentgeltliche Rechtspflege forderte sie den Beschwerdeführer auf, eine Vollmacht einzureichen, sowie Rechtsanwalt C.________ zu bestätigen, dass die Adresse des Beschwerdeführers korrekt ist. Mit Schreiben vom 4. Juni 2025 bestätigte Rechtsanwalt C.________ die Adresse des Beschwerdeführers und reichte eine Vollmacht ein.