1. Mit Verfügung vom 8. April 2025 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren betreffend den aussergewöhnlichen Todesfall von D.________ ein, wies die Beweisanträge von B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) und E.________ ab, liess E.________ nicht als Privatkläger im Verfahren zu und wies das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt C.________ als unentgeltlichem Rechtsbeistand ab. Dagegen erhoben der Beschwerdeführer und E.________, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 5. Mai 2025 Beschwerde.