2008/468 vom 5. März 2009 wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Versuchs dazu, mehrfach begangen am 28. November 2004, am 7. Januar 2005 (Versuch) sowie in der Zeit vom Dezember 2004 bis am 7. Januar 2005 zum Nachteil von AG.________ rechtskräftig schuldig gesprochen. Auch wenn die Schuldsprüche wegen der einzelnen Straftaten im selben Urteil erfolgt sind, liegen damit im Minimum zwei gleichartige Vortaten des Beschwerdeführers vor.