Dort hatte das Bundesgericht einen Fall zu beurteilen, in dem der Beschwerdeführer wegen einfacher Körperverletzung und Raufhandels vorbestraft war. Dem Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung und Raufhandels lag indes ein einziger Vorfall zugrunde, in dessen Rahmen der dortige Beschwerdeführer mehrere an der Auseinandersetzung beteiligte Personen mit einem Holzstock geschlagen hatte (Urteil des Bundesgerichts 7B_1035/2024 vom 19. November 2024 E. 2.2 zur Publikation vorgesehen), womit zwischen den Tatbeständen der einfachen Körperverletzung und dem Raufhandel echte Konkurrenz bestanden haben dürfte (Ur-