13 Urteil des Bundesgerichts 1B_372/2015 vom 11. November 2015 E. 2.2; vgl. auch den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 232 vom 21. Juni 2016 E. 4.5 [Leitentscheid]). An dieser Rechtsprechung vermag auch das zur Publikation vorgesehene Urteil des Bundesgerichts 7B_1035/2024 vom 19. November 2024 nichts zu ändern. Dort hatte das Bundesgericht einen Fall zu beurteilen, in dem der Beschwerdeführer wegen einfacher Körperverletzung und Raufhandels vorbestraft war.