_ soll sich der Beschwerdeführer zeitweilen auch noch auf dem Campinglatz in P.________ (Ort) aufhalten, wo er nach dem Gesagten bereits wiederholt mit Knaben und Jugendlichen in Kontakt getreten ist. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kann somit nicht gesagt werden, die Umstände, die früher zu strafbaren Handlungen geführt haben sollen, seien gänzlich weggefallen. Nur am Rande ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer in den letzten Jahren die Eröffnung eines «Aquapark AH.________» plante (vgl. dazu die Einvernahme von D.________ als Auskunftsperson vom 7. April 2025, S. 2-4 Z. 47-92 sowie von E.________ vom 24. April 2025, S. 4-5 Z. 127-175).