___ als Auskunftsperson vom 28. April 2025, S. 2 Z. 21-23). Auch wenn es sich bei den erwähnten Kontakten (heute) nicht mehr um Knaben oder Jugendliche handelt, wird deutlich, dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Vertrauensverhältnisse zu erheblich jüngeren Männern pflegt. Ihm dürfte es daher ein Leichtes sein, über bereits vorhandene Bekanntschaften neue Kontakte mit jüngeren bzw. minderjährigen Knaben aufzubauen – z.B. indem er diesen Beziehungstipps erteilt. Darüber hinaus ist auch nicht erstellt, dass der Beschwerdeführer aus sämtlichen Sportvereinen, in denen er früher unbestritten tätig war, ausgetreten ist.