Auch bei E.________ (Jahrgang 2000) handelt es sich um einen jungen Mann, der den Beschwerdeführer auf dem Campingplatz in P.________ (Ort) kennenlernte, als er etwa 11 oder 12 Jahre alt war, wobei seine Mutter eine kurze Beziehung mit dem Beschwerdeführer führte (delegierte Einvernahme von E.________ als Auskunftsperson vom 24. April 2025, S. 2 Z. 17-26 und 36-37). F.________ (Jahrgang 2004) lernte den Beschwerdeführer während seiner Lehre beim AD.________ (Amt) kennen, wo der Beschwerdeführer von 2022-2023 sein Ausbildner war (delegierte Einvernahme von F.________ als Auskunftsperson vom 28. April 2025, S. 2 Z. 21-23).