Mit der Staatsanwaltschaft ist in diesem Kontext weiter zu berücksichtigen, dass es sich bei den erwähnten Personen um junge Männer handelt mit denen der Beschwerdeführer bereits im Tatzeitraum bzw. als diese noch Kinder (oder Jugendliche) waren Kontakt hatte. D.________ (Jahrgang 1996) lernte der Beschwerdeführer auf dem Campingplatz in P.________ (Ort) kennen, als D.________ ca. 8- jährig war. Gemäss diesem sei der Beschwerdeführer «wie der Stiefvater» seines Kollegen G.________ gewesen (delegierte Einvernahme von D.________ als Auskunftsperson vom 7. April 2025, S. 4 Z. 23). Auch bei E._____