Der Beschwerdeführer scheint sich in seinem modus operandi sicher zu fühlen, was seine Gefährlichkeit unterstreicht. Mit der Vorinstanz ist weiter zu berücksichtigen, dass sich seit der rechtskräftigen Verurteilung auch die Zahl der mutmasslichen Opfer (ab 2018 zwei Kinder parallel) erhöht hat, womit eine neue Eskalationsstufe erreicht wurde.