als Opfer vom 29. April 2025). Zum ersten Vorfall sei es nach einer Gameparty mit weiteren jungen «Gielen» am Domizil der Eltern des Beschwerdeführers an der AE.________ (Strasse) gekommen. Sie hätten dort im selben Bett im Zimmer des Beschwerdeführers übernachtet. In der Nacht sei G.________ aufgewacht und habe gemerkt, wie der Beschwerdeführer den Penis zwischen seinen Oberschenkeln penetriert habe und dabei zum Samenerguss gekommen sei (delegierte Einvernahme von G.________ als Opfer vom 29. April 2025 S. 4 Z. 112-120).