_ ihn oral befriedige. G.________ habe sich rausgeredet und es sei nicht dazu gekommen. Es sei dann aber von Hand herummanipuliert worden. Ein anderes Mal, gegen Ende der Beziehung zwischen dem Beschwerdeführer und der Mutter, habe der Beschwerdeführer zuhause auf der Terrasse im Whirlpool an ihm herummanipuliert. Die Mutter sei dann rausgekommen und habe «so halb» eine Handbewegung des Beschwerdeführers gesehen (siehe dazu S. 2-3 Z. 37-65 der delegierten Einvernahme von G.________ als Opfer vom 29. April 2025).