Sowohl auf dem Campingplatz in P.________ (Ort) sowie auch später im Rahmen des Baseballtrainings sei es zu wiederholten, sexuellen Handlungen seitens des Beschwerdeführers gekommen. Dabei habe der Beschwerdeführer I.________ im Intimbereich angefasst oder unter der Dusche vor dem Kind masturbiert. Weitere Abklärungen der Polizei ergaben, dass der Beschwerdeführer in zahlreichen Sportvereinen aktiv war (2005: Trainer beim Strassenhockey-Club FC Q.________; 2008: Trainer beim