4. 4.1 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2006 bis 2012 G.________, geboren am H.________, im Zeitraum von 2017 bis 2022 I.________, geboren am K.________, sowie im Zeitraum von 2018 bis 2022 L.________, geboren am M.________, sexuell missbraucht zu haben. Zum Sachverhalt kann vorweg auf den Haftantrag inkl. Beilagen, insbesondere die Rapporte der Kantonspolizei Bern und die Einvernahmeprotokolle von I.________, L.________ und G.________, verwiesen werden. 4.1.1 Dem Anzeigerapport vom 10. März 2023 ist unter anderem zu entnehmen, dass sich N.________, die Mutter von I.___