382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. 3.1 Mit delegierter Stellungnahme vom 16. Mai 2025 reichte die Staatsanwaltschaft die Protokolle der delegierten Einvernahmen als Auskunftspersonen von D.________ vom 7. April 2025, von E.________ vom 24. April 2025 und von F.________ vom 28. April 2025 ein. Dabei handelt es sich um Noven.